EU-Standardüberweisung

Die EU-Standardüberweisung kann seit dem 01. Januar 2003 durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um grenzüberschreitende Überweisungen, die laut EU-Verordnung 2560/2001 nicht teurer sein dürfen, als inländische Transaktionen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die EU-Standardüberweisung gilt ausschließlich für Überweisungen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und nur für Euro-Zahlungen. Der maximale Überweisungsbetrag beträgt 50.000,00 €, wobei bereits ab 12.500,00 € eine Meldepflicht nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) besteht.

Die Auftragserteilung kann sowohl beleghaft (auf einem dafür vorgesehenen Überweisungsformular) als auch beleglos (z.B. per Online-Banking) erfolgen und darauf müssen die folgenden Angaben vermerkt sein, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten:

- Name, IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) des Begünstigten
- Betrag in Euro
- Auftraggeberdaten (Name, IBAN, Unterschrift)

Zusätzlich ist vereinbart, dass der Überweisende die Entgelte Auslagen für die EU-Standardüberweisung seiner Bank trägt und der Empfänger alle anderen Entgelte und Auslagen (SHARE).

Die Ausführungsfrist für eine solche grenzüberschreitende Überweisung innerhalb der EU-Staaten darf laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) 5 Werktage nicht überschreiten. Was wiederum ein Vorteil dieser Überweisungsart darstellt, da sie schnell, sicher, kostengünstig und unkompliziert abgewickelt werden kann.

 
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