Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung dient der Absicherung des anhaltenden bzw. dauerhaften Verlustes der Arbeitskraft, speziell der dauerhafte Verlust der Fähigkeit, irgendeine Tätigkeit in einer gewissen Regelmäßigkeit ausüben zu können. Gründe können dabei Kräfteverlust oder aber eine Körperverletzung sein.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Im Gegensatz zu der Berufsunfähigkeitsversicherung spielen bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung der bislang ausgeübte Beruf und das bisher erzielte Erwerbseinkommen keine Rolle. Ein Versicherungsschutz für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kostet auch deutlich weniger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Auf Grund ihres eingeschränkten Leistungsumfanges ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung aber in der Regel keine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Folgende Vertragsformen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung werden angeboten:

1. Die selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung und
2. die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung in Verbindung mit einer ...
... Renten,-
... Kapitallebens-,
... Fondsgebundenen- oder
... Risikolebensversicherung.

Wie auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und anderen Altersvorsorgen sollten man bei der Auswahl des Produktes nicht ausschließlich den Preis zu Grunde legen, sondern auch die Versicherungsbedingungen als Entscheidungskriterium heran ziehen. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet sich aber als gute finanzielle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder aber als Minimalschutz bei gesundheitlichen Risiken in nicht versicherbaren Berufen an.

Darüber hinaus findet in der Berufsunfähigkeitsversicherung auch die so genannte Erwerbsunfähigkeitsklausel für Personen ohne Berufsausbildung wie Künstler Verwendung. Diese Erwerbsunfähigkeitsklausel erleichtert dem Versicherer die Verweisungsmöglichkeit, was die Leistungsvoraussetzungen erheblich verschärft. Eine derartige Versicherung lohnt sich auch für Studenten. Ein Abschluss ist jedoch unter Anderem an folgende Voraussetzungen geknüpft:

- Immatrikulation an einer Hochschule, Fachhochschule, Akademie oder Universität und
- der vorgesehene Beruf muss die Mitversicherung von B- und BU-Rente zulassen (z.B. kein B/BR bei Studium der Fachrichtung Musik/Kunst).

Versichert wird also vielmehr der Beruf, den der Student mit dem bei Antragstellung ausgeübten Studium anstrebt.

 
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