Emission

In der Wirtschaft bezeichnet die Emission die Ausgabe von Wertpapieren.Sie dient dem Unternehmen der Beschaffung oder Erhöhung von Fremd- oder Eigenkapital und der Platzierung ihrer Anteile auf dem Kapitalmarkt verbunden mit einer steigenden Marktkapitalisierung. Von Neuemission spricht man, wenn ein Unternehmen zum ersten Mal Wertpapiere ausgibt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Es gibt zwei verschiedene Emissionswege: Selbstemission und Fremdemission.

1. Selbstemission

Bei dieser Methode platziert der Ausgeber (Emittent) die Wertpapiere in Eigenregie beim Anlegerpublikum. Folglich trägt er allein das Absatzrisiko (keine oder nur geringe Abnahme durch Anleger) und übernimmt die technische Abwicklung selbst.

2. Fremdemission

Um seine Wertpapiere zu platzieren, bedient sich der Emittent eines Emissionskonsortiums (Zusammenschluss diverser Kreditinstitute). Vorteil dabei ist, dass der Ausgeber auf die Sachkenntnis und Absatzorganisation von Spezialisten vertrauen kann. Er überträgt die technische Abwicklung und bei fester Übernahme auch das Absatzrisiko auf Dritte.

Die Emission kann in einer öffentlichen oder privaten Platzierung untergebracht sein. Wesentlicher Unterschied ist, dass bei einer privaten Platzierung das Angebot nur an wenige kapitalkräftige Investoren gerichtet ist und nicht veröffentlicht wird.

Der Kurs bei der Emission kann über dem Nennwert liegen. Man bezeichnet dies als Über-Pari-Emission (über 100 %). Ist dies nicht der Fall, so spricht man von der Unter-Pari-Emission (unter 100 %). Sind Nennwert und Kurswert identisch, ist er Pari (=100 %).

 
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