Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen, auch Einzelfirma genannt, ist eine privatrechtliche Unternehmensform, bei der eine einzelne natürliche Person selbstständig gewerblich oder land-und forstwirtschaftlich tätig ist, d.h. sie bringt das Eigenkapital allein auf, führt die Firma selbstständig und vertritt sie nach außen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die rechtlichen Grundlagen für eine Einzelfirma sind das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Der Unternehmer hat als Eigentümer oder Inhaber dabei volle Gewinnbeteiligung, trägt allerdings auch den gesamten Verlust. Dabei haftet er allein, persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen. Der Inhaber ist also alleiniger Träger aller Rechte und Pflichten und besitzt die komplette Entscheidungsbefugnis.

Bei der Gründung einer Einzelfirma ist kein Mindestkapital notwendig, da alle Einlagen und Entnahmen über das Privatkonto erfolgen. Dieses gilt betriebswirtschaftlich gesehen als Unterkonto des Eigenkapitalkontos.

Ein Einzelunternehmen kann sowohl als Kleingewerbetreibender oder als Kaufmann geführt werden.

Kleingewerbetreibende
In dieser Form muss die Unternehmung keine Firma führen, d.h. bei der Namensgebung muss kein Zusatz erfolgen. Eine Eintragung ins Handelsregister ist ebenfalls nicht notwendig.

Beispiel:
- Baufirma Steffen Schmidt
- Karl Klotz Holzverarbeitung

Kaufmann
Wird die Einzelfirma als Kaufmann betrieben, so erfolgt eine Eintragung ins Handelsregister Abteilung A und sie gilt als Handelsfirma. Außerdem ist der Inhaber verpflichtet, seiner Firma einen Zusatz in einer der folgenden Varianten zu geben:

- e.K. (eingetragener Kaufmann/ eingetragene Kauffrau)
- e.Kfm. (eingetragener Kaufmann)
- e.Kffr. (eingetragene Kauffrau)
- e.Kfr. (eingetragene Kauffrau)

Beispiel:
- Steffen Schmidt Baufirma e.Kfm.
- Karl Klotz e.K.

Vorteile einer Einzelunternehmung
-> freie Entscheidungsbefugnis mit schnellen Entscheidungs- und Reaktionsmöglichkeiten, d.h. es müssen nicht erst mehrere Geschäftsführer oder Ähnliche gefragt werden
-> alleinige Gewinnbeteiligung
-> Gründung relativ billig und unkompliziert
-> kein Mindestkapital erforderlich

Nachteile einer Einzelunternehmung
-> Haftung mit Geschäfts- und Privatvermögen
-> alleiniges Verlustrisiko
-> Existenz der Firma an den Inhaber gebunden
-> begrenzte Kapitalaufbringungsmöglichkeit
-> Gefahr von Fehlentscheidungen
-> wegen geringerem kapital schlechter Position bei Banken (z.B. zur Kreditbeantragung etc.)

 
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