Einreicherobligo

Ein Einreicherobligo ist ein (Kredit)Rahmen, der einem Kunden direkt oder indirekt eingeräumt wird, um vorzeitige Zahlungsverpflichtungen zu tilgen. Ein solches Obligo findet man vor Allem im Lastschrift- und Wechselverkehr.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Lastschriftverkehr
Da bei Lastschriften dem Gläubiger (Einreichender -> z.B. Händler etc.) der Betrag bereits gutgeschrieben wird, ohne dass Gewissheit über die Einlösung der Lastschrift besteht, ist eine gewisse Bonität Voraussetzung, da der Einreicher bereits über das Guthaben verfügen kann, obwohl es jederzeit vom Konto rückbelastet werden kann (z.B. weil beim Schuldner nicht genügend Geld auf dem Konto ist etc.). Deshalb wird genau die Kreditwürdigkeit des Gläubigers geprüft, bevor er eine Zulassung zum Einreichen von Lastschriften seitens der Bank erhält, da gewährleistet sein muss, dass auch eventuelle Ausfälle abgefedert werden können.

Ist eine ausreichende Kreditwürdigkeit vorhanden, wird ein Einreicherobligo vereinbart. Hier wird festgelegt, bis zu welcher Höhe der Gläubiger Lastschriften insgesamt einreichen darf.

Beispiel:
Einreicherobligo = 10.000,00 €
Lastschrift 1 = 2.000,00 €
Lastschrift 2 = 6.000,00 €
Lastschrift 3 = 4.000,00 €
Lastschrift gesamt = 12.000,00 €
-> Da die Summe der eingereichten Lastschriften das Einreicherobligo überschreiten, muss der Gläubiger eine weg lassen, da er die 10.000,00 € nicht überschreiten darf (z.B. LS 1 weg lassen). Er muss abwarten, bis die Beträge durch die Konten der Schuldner ausgeglichen sind, um die letzte Lastschrift ebenfalls einreichen zu können.

Sobald eingereichte Lastschriften vom Konto des Schuldners abgebucht sind und bei der Einreicherbank verbucht worden sind, kann der Gläubiger sein Einreicherobligo wieder in diesem Umfang nutzen. Folglich kann man also sagen:

-> Eingereichte noch nicht diskontierte Lastschriften vermindern vorerst das Einreicherobligo
-> Eingereichte und eingelöste (diskontierte) Lastschriften erhöhen das Einreicherobligo wieder


Wechselgeschäft
Hier ist die Vorgehensweise genau wie beim Lastschriftverkehr, d.h. dem Gläubiger wird ein Einreicherobligo eingeräumt. Allerdings wird hier dieses Obligo vermindert, indem diskontierte Wechsel eingereicht werden und erhöht, indem man andere Wechsel wieder verkauft und auf die Einlösung wartet.

 
  • WhatsApp