Einlagen

Als Einlagen, auch Bankeinlagen genannt, bezeichnet man jegliches Guthaben auf Kontokorrent-, Termingeld- und Sparkonten bei einer Bank und es stellt die wohl meist genutzte Anlageform für Kapital dar.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die rechtliche Grundlage für Einlagen findet man im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wonach Einlagen entweder Gelddarlehen oder unregelmäßige Verwahrung sind. Bankeinlagen sind für das Kreditinstitut aber immer – egal in welcher Form – fremde Einlagen und stellen aus ihrer Sicht Verbindlichkeiten gegenüber den Kunden dar.

Diese Verbindlichkeiten können sowohl gegenüber einer Nichtbankenkundschaft (Privat- und Geschäftskunden) als auch gegenüber anderen Kreditinstituten vorkommen. Allerdings werden Spareinlagen ausschließlich durch Nichtbankenkundenschaft getätigt. Bilanziell werden bei Kreditinstituten diese Geschäfte als Einlagengeschäfte bezeichnet und auf der Passivseite erfasst.


Je nach Kundenwunsch kann man auch die Art der Einlage anpassen:

1. Guthaben auf Kontokorrentkonten (Girokonten)
- Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr
- Minderung der Bargeldhaltung
- kurzfristige Verfügungen möglich (keine Kündigungsfristen etc.)

2. Guthaben auf Sparkonten
- Ansammlung von Vermögen
- zinsbringend
- üblicherweise mit Kündigungsfristen und –sperrfristen belegt

3. Guthaben auf Termingeldkonten
- kurzfristige Kapitalanlage
- zinsbringend
- Kündigungsfrist eher kurz


Der große Vorteil von Einlagen jeglicher Art ist, dass diese ohne Risiko behaftet sind. Sie sind nicht handelbar und die Kreditinstitute unterliegen in der Regel einem Sicherungsfonds, der die Einlagen zu einen gewissen Teil absichert.

 
  • WhatsApp