Einlagen mit vereinbarter Laufzeit

Als Einlagen mit vereinbarter Laufzeit bezeichnet man vor Allem die Festgelder, d.h. eine Art von Termineinlagen. Allerdings kann man auch bei Spareinlagen eine bestimmte Laufzeit im Vertrag vereinbaren.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Festgelder
Bei dieser Termingeldvariante wird eine feste Laufzeit (keine Kündigungsfrist) vereinbart und bei Fälligkeit kann entweder eine Prolongation (Verlängerung) oder eine Wertführung als Sichteinlage (Guthaben auf Girokonto) erfolgen. Grundsätzlich beträgt die Laufzeit von Festgeld mindestens 30 Tage, wobei auch längere Zeiten möglich sind. Typisch sind dabei 3 und 6 Monate. Die Zinsgutschrift erfolgt am Ende der Laufzeit. Während dieser zeit finden keine Umsätze statt, d.h. bei Vertragsabschluss wird einmal ein Betrag eingezahlt und bei Fälligkeit erfolgt gegebenenfalls die Rückzahlung.

Bezüglich der vorzeitigen Verfügung gilt, dass diese im Einvernehmen mit der Bank erfolgen muss, d.h. eigentlich ist eine Verfügung vor Ablauf der Laufzeit nicht möglich, doch das Kreditinstitut kann bei besonderen Umständen auch folgende Vereinbarung treffen:

- keine Zinsvergütung
- niedrigere Zinsen für tatsächliche Laufzeit
- Vorschusszinsen
- keine Verfügung, aber Darlehen bis zur Fälligkeit

Solche Festgelder sind also vor Allem für folgende Vorhaben sehr empfehlenswert:

- zinsbringende Geldanlage für eine zukünftige Zahlungsverpflichtung
- kurzfristige Kapitalanlage nicht benötigter Gelder
- Überbrückung eines Zeitraumes bis zur Anlage in einer besseren Variante

Spareinlagen
Bei Spareinlagen gibt es verschiedene Varianten, die von den Kreditinstituten angeboten werden. Neben dem unbefristeten normalen Sparkonto gibt es auch spezielle Anlageformen, die eine gewisse Laufzeit aufweisen und somit zu einem festgelegten Termin fällig werden. Allerdings legt die Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) fest, dass Spareinlagen zeitlich nicht befristet werden dürfen. Deshalb werden diese Einlagen bei Fälligkeit als normale Spareinlage weitergeführt, sofern keine Kündigung durch den Kunden erfolgte.

 
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