Eigenkapitalquote, aufsichtsrechtliche

Die aufsichtsrechtliche Eigenkapitalquote (Mindesteigenkapitalquote) von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten ist im Rahmen der Mindestkapitalanforderungen von Basel II definiert als das Verhältnis des anrechenbaren (haftenden) Eigenkapitals zu den gewichteten Risikoaktiva. Das Verhältnis darf dabei nicht unter die Minimumgrenze von acht Prozent (Kapitalkoeffizient) rutschen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die genaue Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalquote gehört zu den organisatorischen Pflichten der Institute, um die Adressenausfallrisiken sowie die Markt- und operationellen Risiken möglichst umfassend abzusichern. Daher sind die Regelungen von Basel II, die in Deutschland vor Allem über das Kreditwesengesetz (KWG) in deutsches Recht umgewandelt wurden, genau zu beachten und einzuhalten. Die Aufsicht darüber übt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus.

 
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