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Eigenhandel

Mit Eigenhandel, auch Eigengeschäfte genannt, meint man jegliche Art von Geschäften mit Finanzinstrument, die auf eigener Initiative, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt werden.

Bei Kreditinstituten unterschiedet man diese beispielsweise zu Kundengeschäften oder Ähnliches, wo die Bank sowohl

→ auf eigenen Namen und auf fremde Rechnung als auch
→ auf fremden Namen und auf fremde Rechnung

handeln kann.

Sobald hinter beiden Positionen das Kreditinstitut selbst steckt, dreht es sich um Eigenhandel und die Bank erfüllt das Geschäft mit ihrem Kapital und für ihre Transaktionen.

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