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EDV-Sicherheit

Die EDV-Sicherheit spielt vor Allem in Kreditinstituten eine enorm große Rolle. Dabei geht es um die Sicherstellung der einwandfreien Funktionsfähigkeit aller elektronischen Medien und Computer, die zur Elektronischen Datenverarbeitung (EDV) verwendet werden.

Die rechtliche Grundlage bildet dabei vor Allem das Kreditwesengesetz (KWG)<7em>, da hier die organisatorischen Pflichten inklusive der IT-Sicherheit geregelt sind. Speziell auf entsprechende Notfallsysteme wird hier hingewiesen.

In den meisten Banken sind spezielle EDV-Abteilungen für die Aufrechterhaltung der EDV-Systeme zuständig. Zu deren Aufgaben gehören vor Allem:

- Wartung
- Reparatur
- Anwenderunterstützung (Support)
- Einrichtung
etc.

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