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E-Geld-Geschäft

Das E-Geld-Geschäft ist eine der umfangreichen Bankdienstleistungen eines Kreditinstitutes und definiert die Ausgabe und die Verwaltung von elektronischem Geld, d.h. von Karten- und von Netzgeld.

Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Kreditwesengesetz (KWG), welches die Bankgeschäfte genau definiert. Als Basis zur Einführung dieses Geschäftsbereiches in die Finanzwelt gilt allerdings die E-Geld-Richtlinie 2000/46/EG.

Bezahlen - aber richtig.
Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic.