E-Geld-Geschäft
Das E-Geld-Geschäft ist eine der umfangreichen Bankdienstleistungen eines Kreditinstitutes und definiert die Ausgabe und die Verwaltung von elektronischem Geld, d.h. von Karten- und von Netzgeld.
Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Kreditwesengesetz (KWG), welches die Bankgeschäfte genau definiert. Als Basis zur Einführung dieses Geschäftsbereiches in die Finanzwelt gilt allerdings die E-Geld-Richtlinie 2000/46/EG.