Domizil

Der Begriff „Domizil“ kommt aus dem Lateinischen und bezeichnet zum Einen den Wohnsitz einer Person und zum Anderen den Zahlungsort im Bereich des Finanzwesens.

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Die zweite Definition hat dabei größere Bedeutung, da vom Domizil (Sitz des Kreditinstitutes, der Kapitalanlagegesellschaft etc.) viele Dinge – speziell die Rechtslage – abhängen. So ist beispielsweise die steuerliche Behandlung von Erträgen zu betrachten etc. Das Domizil beschreibt hierbei also den jurstischen Sitz des Unternehmens.

 
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