Diskont
Als Diskont bezeichnet man eine Zinsdifferenz zwischen dem Barwert und dem Nennbetrag und kommt speziell beim Ankauf von noch nicht fälligen Forderungen beispielsweise bei Wechseln (= Urkunde mit unbedingter Zahlungsanweisung des Ausstellers) vor.
Der Begriff ist dabei abgeleitet vom englischen Wort „discount“, was so viel bedeutet wie „Abgeld“ oder „Abzinsungsbetrag“. Speziell bei Wechselkrediten wird ein Diskont berechnet. Hierbei kauft die Bank vom Kreditnehmer noch nicht fällige Wechsel an und schreibt dem Kunden den Barwert gut. Die Differenz zwischen diesem Gutschriftsbetrag und dem eigentlichen Nennwert des Wechsels wird somit Diskont bezeichnet. Er gilt als Zins für den bereitgestellten Kredit (Gutschrift des Barwertes = Kredit bis zum Fälligkeitstag des Wechsels).
Bei einer solchen Diskontierung werden die Zinsen nach der Euro-Zinsmethode berechnet, d.h. die Tage werden kalendergenau ermittelt und das Jahr wird mit 360 Tagen angegeben (act/360).
Der Zinssatz des Diskontes wird in Prozent angegeben und als Diskontsatz bezeichnet.