Disagio

Unter Disagio, auch Damnum (speziell bei Hypothekarkrediten) genannt, versteht man einen Abschlag vom Nennwert bzw. Nominalwert. Der Begriff „Disagio“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie „Verlust“.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ein solcher Abschlag wird üblicherweise bei der Ausgabe von Krediten, der Emission von Wertpapieren oder beim Handel mit Devisen bzw. Sorten abgerechnet und in Prozent ausgedrückt.

Ausgabe von Krediten
Das Disagio wird hierbei auf den Bruttodarlehensbetrag gerechnet und bei der Bereitstellung abgezogen. Dadurch ergibt sich der Nettodarlehensbetrag. Die Zins- und Tilgungsleistungen werden allerdings auf den Bruttodarlehensbetrag berechnet.

Emission von Wertpapieren
Beispielsweise kann bei Anleihen vom Nennwert ein Disagio berechnet werden, d.h. ein bestimmter Betrag abgezogen werden, der beispielsweise der Deckung der Kosten des ausgebenden Kreditinstitutes dient.

Handel mit Devisen bzw. Sorten
Beim Handel mir Fremdwährung kann das ausgebende Kreditinstitut ein Disagio verlangen, da bei einem solchen Geschäft ebenfalls enorme Kosten auftreten können und abgedeckt werden müssen.

 
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