Devisentermingeschäft

Das Devisentermingeschäft ist eine Art des Devisengeschäftes und beschreibt die feste Vereinbarung zu einem vertraglich abgesprochenen Kurs und Betrages mit Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt, d.h. den Kauf und Verkauf von später verfügbaren Devisen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Laufzeit bis zum Erfüllungszeitpunkt kann unterschiedlich und individuell vereinbart sein. Üblich sind aber ein, drei oder sechs Monate nach Vertragsabschluss. Auch die Kurse werden frei vereinbart. Als Basis wird allerdings immer der am Tag des Geschäftsabschlusses aktuell vorliegende Kassakurs genommen. Auf Grund der frei vereinbarten Zeiträume und Kurse erfolgt der Devisenterminhandel also am freien Markt.

Die Differenz zwischen Termin- und Kassakurs nennt man Swapsatz. Weist der Terminkurs einen Aufschlag über dem Kassakurs auf (Terminkurs > Kassakurs), so liegt ein Report vor. Bei einem Abschlag (Terminkurs < Kassakurs) nennt man das Deport.

Grundsätzlich werden Devisentermingeschäfte sowohl mit Nichtbankenkunden als auch mit anderen Banken vollzogen.

Das Devisentermingeschäft ist nur ein Oberbegriff. Differenziert wird es in Outright- (Sologeschäfte), Swap- und Optionsgeschäfte.

1. Outrightgeschäfte
Sie werden auch Sologeschäfte genannt und sie kommen im Kundengeschäft vor. Hierbei wird ein Devisenbetrag auf Termin ge- oder verkauft. Der Käufer verpflichtet sich, am Fälligkeitstag den vereinbarten EUR-Kaufpreis zu zahlen und der Verkäufer hat den Devisenbetrag zu liefern. Solche Geschäfte findet man häufig bei Export- bzw. Importgeschäften, wodurch der Exporteur oder Importeur das Kursrisiko auf das Kreditinstitut abwälzt.

2. Swapgeschäfte (Swap = tauschen)
Bei solch einem Geschäft werden ein Kassa- und ein Termingeschäft kombiniert. Eine Person kauft oder verkauft Kassadevisen und verkauft oder kauft gleichzeitig Termindevisen, d.h. Termin wird gegen Kassa getauscht. Solche Geschäfte findet man vor allem im Interbankenhandel, d.h. zwischen den einzelnen Kreditinstituten.

3. Optionsgeschäfte
Hier erhält der Käufer einer solchen Option durch Zahlung der Optionsprämie das Recht, einen vereinbarten Währungsbetrag am letzten Tag (europäische Version) oder jederzeit innerhalb (amerikanische Version) der Laufzeit zu einem festgelegten Kurs (Basispreis) zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Bei günstiger Kursentwicklung wird der Käufer die Option ausüben und dadurch einen Zusatzgewinn erzielen. Bei schlechter Entwicklung der Kurse lässt er die Option einfach verfallen und begrenzt sein Verlustrisiko auf die gezahlte Optionsprämie. Diese Prämie ist in der Regel abhängig von der Laufzeit des Geschäftes, der Differenz des aktuellen Kassakurses zum vereinbarten Basispreis und von der Schwankungsbreite (Volatilität) der Währung.

Vorrangiges Ziel bei Abschluss eines Devisentermingeschäftes ist die Absicherung von Wechselkursrisiken im Außenhandel. Um es zu vermeiden, eine Währung auf Grund von steigenden Kursen zu teuer zu kaufen, bietet sich dies also je nach Erwartung an.

 
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