Deutsche Bundesbank

Bei der Deutschen Bundesbank handelt es sich um die nationale Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) und entstand am 1. August 1957 durch einen Zusammenschluss der Landeszentralbanken mit der Bank deutscher Länder (Gesetz vom 26. 7. 1957).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Rechtsform der Deutschen Bundesbank ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main und ihre Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Deutsche Bundesbank (BBankG). Das Grundkapital von 2,5 Mrd. € und der entstehende Bundesbankgewinn stehen dem Bund zu. Ihre Niederlassungen in Deutschland sind die Landeszentralbanken.

Die Deutsche Bundesbank besteht aus einem Vorstand (mit einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und sechs weiteren Mitgliedern) und 9 Hauptverwaltungen (mit 126 Filialen) unter der Leitung von Präsidenten, die jeweils dem Vorstand unterliegen. Sitz der Hauptverwaltungen ist je in

- Berlin
- Düsseldorf
- Frankfurt / Main
- Hamburg
- Hannover
- Leipzig
- Mainz
- München und
- Stuttgart.

Der Vorstand hat die Aufgabe, die Bundesbank zu verwalten. Er wird vom Bundespräsidenten nach einem Vorschlag durch die Bundesregierung bestellt. Allerdings werden nur 2 der 6 weiteren Mitglieder von der Bundesregierung vorgeschlagen. Die anderen vier Vorschläge kommen vom Bundesrat im Einvernehmen mit der Bundesregierung. Trotz der Wahl durch die Bundesregierung ist die Deutsche Bundesbank von Weisungen der Regierung unabhängig.

Mit dem vorrangigen Ziel der Gewährleistung der Preisstabilität hat die Deutsche Bundesbank laut § 3 BBankG folgende Aufgaben:

- Abwicklung Zahlungsverkehr im In- und Ausland
- Mitwirkung an Aufgabenerfüllung des ESZB
- Verwaltung der Währungsreserven Deutschlands
- Stabilisierung der Zahlungs- und Verrechnungssysteme

Außerdem ist sie als nationale Zentralbank mit Genehmigung der Europäischen Zentralbank (EZB) innerhalb des ESZB zur Ausgabe von Banknoten berechtigt. Sie führt die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden geldpoltischen Beschlüsse der EZB aus. Als Bank des Staates vertritt die Deutsche Bundesbank die Bundesrepublik in internationalen Währungsbehörden und wirkt bei der Bankenaufsicht und der Kreditaufnahme des Bundes und der Länder auf den Geld- und Kapitalmärkten mit.

Die Deutsche Bundesbank verliert seit der Kompetenzerweiterung der Europäischen Zentralbank in den Jahren nach der Finanzkrise immer mehr an Einfluss. Besonders bei der Euro-Rettung vertratet die Bundesbank oft eine konkurrierende Meinung.

 
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