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Depotbank

Eine Depotbank ist ein spezielles Kreditinstitut, welches unter Anderem auf die Verwahrung des Sondervermögens und die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen spezialisiert ist. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Investmentgesetz (InvG).

Wichtig für eine Depotbank ist, dass sie stets im Interesse der Anteilseigner und unabhängig von der Kapitalanlagegesellschaft handelt. Allerdings muss sie den Weisungen der Gesellschaft Folge leisten und darf zudem nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder Vertragsbedingungen verstoßen.

Für die Verwahrung der Papiere hat die Depotbank Sperrkonten bzw. Sperrdepots zu führen und bei der Verfügung durch die Kapitalanlagegesellschaft darauf zu achten, dass sie den Vorschriften entsprechen. Grundsätzlich hält die Bank also eine Kontrollfunktion inne, die folgende Aufgaben beinhaltet:

- Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Vertragsbedingungen
- Einhaltung von Fristen
- richtige Verwendung der Erträge des Investmentgeschäftes
- Kontrolle der erforderlichen Sicherheiten bei Wertpapierdarlehen
- Einhaltung der festgelegten Anlagegrenzen

Weitere Aufgaben, die der Depotbank zuzuschreiben sind:

- Ausgabe und Rücknahme von Anteilsscheinen
- Berechnung der Anteilswerte
- Ausschüttung von Gewinnanteilen an Anteilseigner

Häufig wird eine solche Depotbank durch eigene Zweigstellen, d.h. im eigenen Konzern, aufgebaut, wobei es auch externe Kreditinstitute gibt, die sich darauf spezialisiert haben.

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