Deckungsstockfähigkeit

Der Begriff „Deckungsstockfähigkeit“ stammt aus dem Wertpapierbereich und bezieht sich auf die Fähigkeit, durch Versicherungsgesellschaften für das benötigte Sicherungsvermögen erworben werden zu können.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Solche Papiere erfüllen hinsichtlich ihrer Liquidität, Sicherheit und Rentabilität bestimmte Anforderungen und Voraussetzungen und können deshalb von den Versicherungsgesellschaften für das gesetzlich vorgeschriebene Sicherungsvermögen erworben und genutzt werden.

Deckungsstockfähigkeit besitzen unter Anderem inländische Inhaberschuldverschreibungen (IHS) oder auch Aktien, die voll eingezahlt und an einer inländischen Börse in den amtlichen oder den geregelten Markt eingeführt sind.

 
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