Credit Default Swap (CDS)

Ein Credit Default Swap, kurz CDS, ist eine spezielle Form von Kreditderivaten, die sich auf den Handel von Ausfallrisiken von Krediten, Anleihen oder anderen Risikoaktiva spezialisiert haben.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Zu unterscheiden sind bei Geschäften mit CDS drei verschiedene Grundpositionen:

1) Schuldner -> Kreditnehmer, Emittent der Anleihen etc.
2) Sicherungsnehmer (= Risikogeber) -> Verkäufer des Ausfallrisikos (z.B. kreditgebende Bank)
3) Sicherungsgeber (=Risikonehmer) -> Käufer des Ausfallrisikos (z.B. Investor, Anleger etc.)

Der Handel solcher Credit Default Swaps erfolgt in der Regel ohne Wissen der ersten Grundposition, da die Rechte und Verpflichtungen dieser nicht angegriffen oder verändert werden. Die Hauptforderung bleibt weiterhin bestehen, denn es wird ausschließlich das damit verbundene Risiko gehandelt. Der Handel findet dabei außerbörslich statt.

Im CDS-Handel muss man die folgenden Faktoren genau definieren:

- Kontraktvolumen
- Ausfallprämie
- Kreditereignis
- Leistung des Sicherungsgebers

Kontraktvolumen
Bei Abschluss des CDS-Geschäftes wird ein zugrunde liegendes Volumen, der Nominalwert, vereinbart. Dieser richtet sich in der Regel nach dem Schuldnervolumen (z.B. Darlehenshöhe, Nominalwert der Anleihe etc.). Dieses Kontraktvolumen bildet die Grundlage für die Ausfallprämie.

Ausfallprämie
Für den Verkauf des Ausfallrisikos zahlt der Sicherungsnehmer (er sichert sich ab, indem er das Risiko abgibt) eine Ausfallprämie/ Gebühr an den Sicherungsgeber. Diese richtet sich nach dem Risikopotenzial des Schuldners und wird üblicherweise in Basispunkten (z.B. 2 % = 200 Basispunkte) ausgedrückt.

Beispiel
Kontraktvolumen = 100 Mio. €
Basispunkte = 200 pro Jahr
-> Ausfallprämie = 2 Mio. €

Der Wert der Ausfallprämie ist in der Regel als jährlicher Wert ausgedrückt (= p.a.), wird aber häufig vierteljährlich oder halbjährlich anteilig für die gesamte Laufzeit des CDS gezahlt.

Kreditereignis
Für die Bestimmung des Kreditereignisses ist es wichtig, festzustellen, welche Schuld vorliegt, d.h. Kredit, Anleihe etc. Nur danach kann auch das jeweilige Risiko bestimmt und somit das eventuell eintretende Ereignis festgelegt werden.

Beispiel
Schuld = Kredit
-> Ausfallrisiko durch Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, etc. des Kreditnehmers

Schuld = Anleihe
-> Ausfallrisiko durch Zahlungsunfähigkeit etc. des Emittenten

Das einzutretende Kreditereignis muss im Vertrag genau bestimmt werden, da nur bei Eintritt dessen der Sicherungsgeber leistet bzw. leisten muss.

Leistung des Sicherungsgebers
Im Falle eines Kreditereignisses hat der Sicherungsgeber eine vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Beispielsweise kann vereinbart werden, dass er die zugrunde liegende Forderung übernimmt oder einen Barausgleich zu leisten hat.

Der Handel mit CDS gilt für alle Marktteilnehmer auch als ein Indikator bezüglich der Bonität eines Emittenten, denn je höher die Ausfallprämie ist, umso höher wird auch das Ausfallrisiko des Emittenten eingeschätzt.

 
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