Contingent Credit Line (CCL)

Die Contingent Credit Lines, kurz CCL, waren ein Instrument des Internationalen Währungsfond (IWF) und wurden im Frühjahr 1999 zur Krisenverhinderung eingeführt. Im Jahre 2003 wurden die Kriterien der CCL überarbeitet.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich dienten CCL dem Ausgleich vorübergehender Zahlungsbilanzdefizite und sollten bereits im Vorfeld einer Krise unterstützend wirken. Sie waren vor allem für jene Länder gedacht, die bereits eine starke Wirtschafspolitik betreiben, durch die Krisen anderer Länder aber stark beeinflusst werden können und dadurch nachhaltige Zahlungsbilanzprobleme erleiden. Wurden die folgenden Kriterien des IWF erfüllt, so hatte das Land die Möglichkeit, in einer solchen Situation auf eine festgelegte Summe als Reserve zurückzugreifen:

1. Bedarf an IWF-Mitteln sollte nicht vorhanden sein bzw. erwartet werden

2. Positive Bewertung der Politik und Entwicklung bezüglich der Einhaltung international akzeptierter Standards

3. Konstruktive Beziehungen zu privaten Kreditnehmern hinsichtlich der Begrenzung der Krisenansteckung

4. zufriedenstellende makroökonomische und finanzielle Programme und Verpflichtung zur politischen Ordnung

Wurden diese Kriterien erfüllt, konnte man für maximal 1 Jahr auf Mittel des IWF zugreifen. Dabei gab es zwar grundsätzlich kein Limit hinsichtlich der Höhe, doch der IWF rechnete mit Zuteilungen zwischen 300 und 500 % einer Mitgliedsquote.

Jedoch blieben die CCL ungenutzt und so überprüfte man 2003 die Kriterien nochmals, um den Zugang für die Mitgliedsstaaten attraktiver zu gestalten. Bei der Abstimmung über die Fortführung der CCL wurde allerdings dagegen gestimmt und so wurden sie am 30. November 2003 eingestellt.

 
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