Consolidating Supervisors
Consolidating Supervisors ist ein aufsichtsrechtliches Konzept des Committee of European Banking Supervision (CEBS) zur besseren Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden auf internationaler Ebene.
Dieses Konzept sieht vor, dass die Aufsichtsbehörden, die für die Muttergesellschaft eines Kreditinstitutes zuständig ist, als zentraler Ansprechpartner für alle Zweigstellen im Ausland gilt. Die Behörde muss somit eng mit den anderen nationalen Aufsichtsbehörden, in denen sich Niederlassungen befinden, zusammenarbeiten.
Die rechtliche Grundlage hierfür ist die EU-Bankenrichtlinie 2006/48/EG. Nach Artikel 129 hat die zentrale Aufsichtsbehörde folgende Verantwortungen zu übernehmen:
- Koordinierung der Sammlung und Verbreitung zweckdienlicher und wesentlicher Informationen
- Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeit im Gesamten
Wichtige Entscheidungen wie Bewilligungen etc. trifft die Aufsichtsbehörde allerdings gemeinschaftlich mit den anderen nationalen Aufsichtsbehörden, d.h. sie sprechen sich untereinander ab.