Computergeld

Der Begriff „Computergeld“ ist ein Synonym für „Netzgeld“ und stellt somit eine Sparte des elektronischen Geldes (E-Geld) dar. Hier wird das Medium Computer, speziell das Telekommunikationsnetz Internet genutzt, um Zahlungen zu leisten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Dieses Geld ist somit weder Bar- noch Buchgeld und ist durch eine Software auf dem Netzwerk geschützt. Der Nutzer leistet an seine Bank eine Vorauszahlung per Überweisung und erhält die Geldeinheiten als Datensatz auf seinem Netzwerk gespeichert. Wird nun online ein Einkauf getätigt und der Händler unterstützt dieses E-Geld-Verfahren, so werden die entsprechenden Datensätze für die Bezahlung weitergeleitet und der Händler reicht diese bei der entsprechenden Bank ein.

Durch Computergeld werden somit keine Kontoreserven direkt angegriffen und beide Seiten sind relativ sicher. Der Käufer ist vor betrügerischen Machenschaften besser geschützt und der Händler kann sich sicher sein, dass die Zahlung bereits im Voraus geleistet wurde.

Als rechtliche Grundlage für das Computergeld bzw. das E-Geld allgemein gilt dabei der „Report on Electronic Money“ der Europäischen Zentralbank (EZB).

 
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