Bottom-Down

Ein Bottom-Down ist eine besondere Art des Optionsscheins, welcher mit einem Schwellenwert (= Bottom) ausgestattet ist, d.h. es gibt einen Wert, nach dem sich die Rückzahlung des Optionsscheins richtet.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bei einem Bottom-Down wird also in den Optionsscheinbedingungen ein Schwellenwert festgelegt. Nun liegt es am Bezugspreis des Basiswertes (z.B. Aktie). Bleibt dieser während der gesamten Laufzeit des Optionsscheins unterhalb des festgelegten Wertes, dann bekommt der Anleger eine vorher vereinbarte Rückzahlungssumme. Wird der Schwellenwert auch nur einmal überstiegen, so verfällt der Bottom-Down und bleibt völlig wertlos.

Beispiel:
Basiswert aktuell: 300 €
Schwellenwert: 350 €
Vereinbarte Summe: 300 €

1. Basiswert bleibt stets auf 300 € -> Anleger erhält bei Fälligkeit 300 €

2. Basiswert steigt auf 360 € -> Bottom-Down verfällt und der Anleger erhält Nichts

 
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