Börsensegment

Als Börsensegmente bezeichnet man die Teilmärkte einer Börse und werden nach deutschem Börsengesetz (BörsG) seit dem 01. November 2007 in den regulierten Markt und in den Freiverkehr (auch: Open Market) eingeteilt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Der regulierte Markt umfasst dabei die früheren Segmente amtlicher und geregelter Markt, wobei ausschließlich die Zulassungsvoraussetzungen aus dem amtlichen Segment übernommen wurden. Zu den Zulassungsvoraussetzungen zum regulierten Markt gehören unter Anderem:

1) Mindestalter des Unternehmens = 3 Jahre
2) Voraussichtlicher Kurswert bei Aktien oder, falls Schätzung nicht möglich, Eigenkapital des Unternehmens min. 1,25 Mio. €
3) Streubesitzanteil = min. 25 %
4) Zulassungsprospekt (umfangreiche Unternehmens- und Emissionsbeschreibung)

Der Freiverkehr dient dem Handel aller Wertpapiere, die „(…) weder zum Handel im regulierten Markt zugelassen noch zum Handel in den regulierten Markt einbezogen sind (…)“.

 
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