Börsenpreis

Börsenpreise sind die Preise, d.h. die Kurse, für Wertpapiere, welche während der Börsenzeit an einer Wertpapierbörse zustand kommen. Sie müssen dabei stets der realen Marktlage des Börsenhandels entsprechen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Börsengesetz (BörsG).

Voraussetzung für das Zustandekommen von Börsenpreisen ist das Vorliegen von Kauf- und Verkaufsaufträgen, welche sowohl limitiert als auch nicht limitiert sein können.

Unterschieden werden hierbei Stücknotierungen und Prozentnotierungen. Stücknotierungen sind Kurse, die in einer Geldeinheit je Stück ausgedrückt werden (z.B. bei Aktien, Optionsscheinen etc.). Prozentnotierungen werden in Prozent des Nennwertes angegeben (z.B. bei Schuldverschreibungen, Genussscheinen etc.).

Laut Gesetz müssen die festgestellten Kurse und die ihnen zugrunde liegenden Umsätze „(…) unverzüglich und zu angemessenen kaufmännischen Bedingungen in leicht zugänglicher Weise bekannt gemacht werden. (…)“.

 
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