Börsenbesucher

Als Börsenbesucher bezeichnet man alle Personen, die durch den Börsenvorstand für den Besuch an der Börse zugelassen werden, d.h. diejenigen, die Geschäfte an einer Börse gemäß den Zulassungsvorschriften abwickeln können/ dürfen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

nter Anderem gehören die folgenden Personen zu den Börsenbesuchern:

- Makler (Börsenhändler)
- Personen ohne Handelserlaubnis

Zu der Gruppe der Makler gehören sowohl die Händler wie Kreditinstitute (bzw. Vertreter der Banken) als auch die Skontroführer. Banken können auf eigene und auf fremde Rechnung aber immer im eigenen Namen handeln. Die Skontroführer stellen unter Anderem die Preise fest.

Personen ohne Handelserlaubnis sind vor allem die Mitarbeiter einer Börse, aber auch Pressevertreter oder Bankboten. Die reinen Börsengaleriebesucher zählen nicht darunter.

 
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