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Beteiligungsanzeige

Als eine Beteiligungsanzeige bezeichnet man die Weitergabe der Informationen eines Kreditinstitutes über alle mittelbaren Beteiligungen an anderen Unternehmen an die Aufsichtsbehörde.

Die rechtliche Grundlage für diese Beteiligungsanzeige ist im Finanzbereich das Kreditwesengesetz (KWG).

Bezahlen - aber richtig.
Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic.