Beteiligungsanzeige

Als eine Beteiligungsanzeige bezeichnet man die Weitergabe der Informationen eines Kreditinstitutes über alle mittelbaren Beteiligungen an anderen Unternehmen an die Aufsichtsbehörde.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die rechtliche Grundlage für diese Beteiligungsanzeige ist im Finanzbereich das Kreditwesengesetz (KWG).

 
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