Besicherung
Der Begriff „Besicherung“ leitet sich von der Bezeichnung „Sicherheit“ ab und kann auf einzelne Individuen oder auf andere Lebewesen, Systeme, abstrakte Gegenstände oder unbelebte reale Objekte bezogen werden.
Grundsätzlich dient die Besicherung dem Ausschluss aller möglichen Risiken, egal ob es sich dabei um Angriffssicherheit oder um Betriebssicherheit handelt.
Bezüglich des Finanzwesen spricht von einer Besicherung vor allem dann, wenn es um die Kreditvergabe geht, denn hier sollen die Kreditausfallrisiken abgesichert werden, indem man bestimmte Rechte oder Sachen als "Pfand" überlässt oder übereignet.
Beispiele:
-> Sicherungsübereignung von Gegenständen etc., Bürgschaft, Verpfändung etc.