Beratender Bankenausschuss
Der Beratende Bankenausschuss war eher als Banking Advisory Committee (BAC) bekannt und meinte einen Ausschuss der Europäischen Kommission, der auf Grundlage der Richtlinie 77/780/EWG des Rates vom 12. Dezember 1977 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute eingerichtet wurde.
Der Beratende Bankenausschuss unterstützte die Europäische Kommission bei der Anwendung dieser und anderer Richtlinien vor Allem in Bezug auf die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeiten von Kreditinstituten. Dabei befasste er sich allerdings nicht mit konkreten Problemen einzelner Institute.
Die Mitglieder des Beratenden Bankausschusses setzten sich aus maximal drei Vertretern eines jeden Mitgliedstaates sowie der Kommission zusammen. Zudem konnten an den regelmäßigen Sitzungen auch Fachleute und Sachverständige teilnehmen, sofern diese vom Ausschuss eingeladen wurden. Einer der Vertreter wurde zum Vorsitzenden ernannt und es wurde eine Geschäftsordnung verfasst.
Alle Beratungen und Ergebnisse des Beratenden Ausschusses waren streng vertraulich, es sei denn, der Ausschuss selbst entschied anders.
Zu den weiteren Aufgaben und Funktionen des Ausschusses gehörten unter Anderem die folgenden:
• Diskussionsforum
• Beratung der Europäischen Kommission bei …
… der Bearbeitung von Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften der Gemeinschaft für den Bankensektor
… der Umsetzung der EG-Richtlinien in den Mitgliedstaaten
• Ausübung einer komitologischen Funktion zur Erarbeitung technischer Änderungen an EG-Richtlinien
Im Juli 2005 wurde der Beratende Ausschuss durch den Europäischen Bankenausschuss (engl.: European Banking Committee, EBC) abgelöst.