Befristung der Kreditzusage

Mit der Befristung der Kreditzusage ist der Zeitraum ab der Zusage des Kredites durch den Darlehensgeber bis zur Annahme des Vertrages durch den Darlehensnehmer gemeint.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Nach einer Prüfung des Darlehensvertrages und der Festlegung aller Rahmenbedingungen gibt der Darlehensgeber eine Kreditzusage, vorausgesetzt alle Bedingungen sind erfüllt. Diese Zusage wird seitens der Bank befristet, d.h. der Darlehensnehmer hat eine gewisse Zeit (z.B. 2 Wochen) zur Verfügung, den Kreditvertrag anzunehmen oder abzulehnen.

Lässt der Kunde diese Frist ohne jegliche Reaktion verstreichen, dann ist die Bank dazu berechtigt, ihre Zusage zurückzuziehen und vom Angebot Abstand zu nehmen. Der Kreditnehmer muss dann einen neuen Antrag auf die Darlehensgewährung stellen.

Demzufolge sollte jeder Darlehensnehmer eine Zusage innerhalb der angegebenen Frist unterschrieben an das Institut zurücksenden, um keine Zeitverluste zu haben.

 
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