Baudarlehen

Ein Baudarlehen beschreibt die Finanzierung beim Kauf oder Bau eines Wohneigentums, beim Kauf einer Eigentumswohnung oder bei Ausbau und Modernisierung eines Wohnhauses durch Einbeziehung von Fremdmitteln.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Baudarlehen werden als Realkredite vergeben, d. h. sie sind durch eine Eintragung eines Grundpfandrechts für das Kreditinstitut im Rahmen der Beleihungsgrenze abgesichert. Diese Grenzen sind derzeit wie folgt aufgegliedert:


  • Hypothekenbanken = 60 % vom Beleihungswert

  • Bausparkassen = 80 % vom Beleihungswert

  • Geschäftsbanken 80-90 % vom Beleihungswert


Wobei das keine gesetzlichen Vorschriften sind. Die Unternehmen können auch individuell davon abweichen und höhere oder niedrigere Werte ansetzen. Das eingetragene Grundpfandrecht ist in der Regel eine Grundschuld zu Gunsten des finanzierenden Instituts. Der Wert darf maximal den Wert der Beleihungsgrenze betragen. Dieser ergibt sich durch Multiplikation der Beleihungsgrenze mit dem Verkehrswert.

Beispiel


  • Verkehrswert = 200.000 €

  • Beleihungswert = 180.000 €

  • Beleihungsgrenze = 80 %

  • Einzutragende Grundschuld = 144.000 € (180.000 € * 80 %)


Das Institut wird also maximal ein Baudarlehen über 144.000 € gewähren, da bis zu diesem Betrag eine Absicherung möglich ist. Der Beleihungswert wird dabei im Rahmen eines umfangreichen Prüfungsverfahrens durch Experten festgelegt. Die Laufzeit von Baudarlehen ist langfristig und an das Finanzierungsvolumen gebunden. Grundsätzlich kann man aber mit mindestens 10 Jahren rechnen.

Voraussetzung für die Gewährung eines solchen Darlehens ist eine umfangreiche Prüfung der Bonität des Darlehensnehmers und ein Abschluss eines Darlehensvertrages. In diesem werden unter Anderem folgende Punkte festgelegt:


  • Höhe der Darlehenssumme

  • Art und Höhe der Rückzahlungen

  • Gültigkeitsdauer der Konditionen (z. B. Festschreibung des Zinssatzes auf eine bestimmte Zeit)

  • Art der Darlehenssicherung (z. B. Sicherung über Grundschuld)

  • Art und Höhe des Zinssatzes und der Tilgung

  • Konditionen und die Allgemeinen Darlehensbedingungen der Bank

 
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