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Basler Vereinbarung

Die Basler Vereinbarung (engl.: Basle capital accord) bezeichnet im Allgemeinen die vom Basler Ausschuss festgelegten Richtlinien zur Eigenkapitalunterlegung. Die erste veröffentlichte und in Kraft getretene Ausführung war Basel I.

Die Grundlage für die Basler Vereinbarung war, dass die Eigenkapitalanforderungen der Banken und deren Risikomanagement angepasst, verstärkt und verbessert werden sollten, um alle möglichen Kreditrisiken einzudämmen.

Die Richtlinien wurden zu jener Zeit von über 100 Staaten in das jeweilige nationale Aufsichtsrecht übernommen und durchgesetzt.

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