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Basisvorsorge

Die Basisvorsorge stellt die erste Säule der Altersversorgung dar und umfasst die Absicherung der Rente durch die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständische Versorgung, die landwirtschaftlichen Alterskassen und die private Leibrentenversicherung, auch Basisrente genannt.

Gesetzliche Rentenversicherung


Sie stellt den größten und wichtigsten Teil der ersten Säule der Altersversorgung dar. Sie beruht auf dem Generationenvertrag, d. h. die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer finanzieren die Altersbezüge der Rentner. Alle abhängig Beschäftigten einschließlich der Auszubildenden zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Desweiteren gehören bestimmte Gruppen von Selbstständigen wie Künstler oder Handwerker dazu. Sowohl durch den Arbeitnehmer über sein Bruttogehalt als auch durch den Arbeitgeber wird monatlich ein Beitrag geleistet. Dadurch hat jeder Versicherte auch einen Anspruch auf lebenslange Rente. Die Höhe richtet sich dabei nach der Summe der Einzahlungen.

Die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Bei Alleinstehenden ist der maximale Betrag 20.000 € jährlich und bei Verheirateten 40.000 €. Seit dem neuen Recht im Jahre 2005 können allerdings zunächst nur 60 % steuerlich berücksichtigt werden. Dieser Wert steigt jedes Jahr um 2 %. Demnach können im Jahre 2005 für Alleinstehende vorerst nur 12.000 € und für Ehegatten 24.000 € geltend gemacht werden.

Berufsständige Versorgung


Dieser Sektor wird durch Versorgungswerke der freien Berufe erbracht. Zu dieser Berufsgruppe gehören unter Anderem Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Ingenieure und Steuerberater, d. h. alle, die in keinem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen, also selbstständig sind. Die Leistungen werden auf Länderebene analog zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Allerdings werden die Beiträge hier wie Lebensversicherungen nach dem Kapital-Deckungsverfahren angelegt, wodurch höhere Rentenleistungen möglich sind.

Landwirtschaftlicht Altersklassen


Diese Einrichtung sichert die Altersrente der Landwirte. Sie ist eine berufsständische, gesetzliche Alterssicherung für Haupt-, Zuerwerbs- und Nebenerwerbslandwirte sowie deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige. Die Beiträge werden durch das Bundeministerium für Arbeit und Soziales jährlich im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Getragen werden sie ausschließlich vom Landwirt. Die steuerliche Behandlung der Rentenbeiträge ist mit der gesetzlichen Rentenversicherung gleichzusetzen.

Basisrente


Sie ist meist auch bekannt als „Rürup-Rente“ und gehört zu den kapitalgedeckten, privaten Rentenversicherungen. Abgeschlossen werden kann sie auf freiwilliger Basis bei jedem (Lebens)Versicherungsunternehmen. Ihr Vorteil ist, dass sie staatlich gefördert wird, d. h. die Beiträge können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Maximalsummen und steuerfreien Sätze sind die gleichen, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Für die Beitragszahlung ist sowohl eine monatliche als auch eine jährliche Zahlungsweise möglich. Auch Einmalbeiträge oder Beitragsaussetzungen können getätigt werden. Förderfähige Personen sind grundsätzlich alle einkommenssteuerpflichtigen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Allerdings müssen für die Basisrente an sich verschiedene gesetzliche Voraussetzungen erfüllt werden:


  • Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen und darf nicht in einer Summe oder in Teilen ausgezahlt werden

  • Auszahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen

  • Ansprüche aus einer Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar, übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar

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