Durch eine EU-Verordnung wurden im Jahr 2016 alle Banken in Deutschland verpflichtet, ein sogenanntes Basisgirokonto anzubieten. Dieser Kontotyp soll es jedermann ermöglich, ein Girokonto zu eröffnen. Banken dürfen Kunden nicht ablehnen, sofern nicht ein triftiger Grund (Konto bei einer anderen Bank, Zahlungsverzug bei einer früheren Vertragsbeziehung) vorliegt. Das Basisgirokonto sollen so beispielsweise auch Obdachlose oder Asylbewerber eröffnen können.
Ausgestaltung des Basisgirokontos
Ein Basisgirokonto kann zwar jedermann eröffnen, kostenlos ist es deshalb aber nicht. Nahezu alle Anbieter verlangen eine Kontoführungsgebühr. Teilweise fällt darüber hinaus auch noch eine Gebühr für weitere Bankdienstleistungen an. Ein Basisgirokonto ermöglich dafür immer grundsätzlich Bankdienstleistungen wie Ein- und Auszahlungen, Überweisungen und Lastschriften. Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern sind relativ gering.