Das Papier war eine Reaktion auf die damaligen Bankenzusammenbrüche in den USA und in Japan. Grundsätzliche Ziele von Basel I waren:
- Förderung und Sicherung der Funktionsfähigkeit des Bankenwesens
- Vereinheitlichung der internationalen Aufsichtsnormen
- Erhöhung der Finanzmarktstabilität
- Begrenzung von Risiken/Kreditrisiken
Inhalt der Richtlinie war, dass die Kreditinstitute eine Eigenkapitalunterlegung vollziehen müssen. Demnach muss die gewichtete Risikoaktiva mit mindestens 8 % der Kreditsumme (= Solvabilitätskoeffizient) als Eigenkapital unterlegt werden. Die gewichteten Risikoaktiva ergeben sich durch die Multiplikation des Kreditrisikobetrages (= im Wesentlichen der Buchwert der Forderungen) mit einem Gewichtungsfaktor (= Bonitätsgewicht).
Diese Bonitätsgewichte werden wie folgt aufgeteilt:
- Kredite an staatliche Schuldner (Bund, Länder, Gemeinden etc.) = 0 % Gewichtungsfaktor
- Kredite an Kreditinstitute = 20 % Gewichtungsfaktor
- Kredite an Realkreditinstitute (grundpfandrechtlich gesicherte Kredite) = 50 % Gewichtungsfaktor
- Kredite an Unternehmen = 100 % Gewichtungsfaktor
Demnach ergibt sich für die Eigenkapitalanforderung die folgende Formel:
EK-Anforderung = Kreditrisikobetrag * Bonitätsgewicht * 8 %
Im Januar 1996 wurde Basel I durch das Marktrisikopapier ergänzt.