Basel I

Als Basel I (auch Grundsatz I genannt) wird das Konsultationspapier zur „Neuen Eigenkapitalvereinbarung“ des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht genannt, welches im Juni 1988 veröffentlicht wurde und Ende 1992 in Kraft getreten ist.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Papier war eine Reaktion auf die damaligen Bankenzusammenbrüche in den USA und in Japan. Grundsätzliche Ziele von Basel I waren:


  • Förderung und Sicherung der Funktionsfähigkeit des Bankenwesens

  • Vereinheitlichung der internationalen Aufsichtsnormen

  • Erhöhung der Finanzmarktstabilität

  • Begrenzung von Risiken/Kreditrisiken


Inhalt der Richtlinie war, dass die Kreditinstitute eine Eigenkapitalunterlegung vollziehen müssen. Demnach muss die gewichtete Risikoaktiva mit mindestens 8 % der Kreditsumme (= Solvabilitätskoeffizient) als Eigenkapital unterlegt werden. Die gewichteten Risikoaktiva ergeben sich durch die Multiplikation des Kreditrisikobetrages (= im Wesentlichen der Buchwert der Forderungen) mit einem Gewichtungsfaktor (= Bonitätsgewicht).

Diese Bonitätsgewichte werden wie folgt aufgeteilt:


  • Kredite an staatliche Schuldner (Bund, Länder, Gemeinden etc.) = 0 % Gewichtungsfaktor

  • Kredite an Kreditinstitute = 20 % Gewichtungsfaktor

  • Kredite an Realkreditinstitute (grundpfandrechtlich gesicherte Kredite) = 50 % Gewichtungsfaktor

  • Kredite an Unternehmen = 100 % Gewichtungsfaktor


Demnach ergibt sich für die Eigenkapitalanforderung die folgende Formel:

EK-Anforderung = Kreditrisikobetrag * Bonitätsgewicht * 8 %

Im Januar 1996 wurde Basel I durch das Marktrisikopapier ergänzt.

 
  • WhatsApp