Banknote

Bei Banknoten handelt es sich im Allgemeinen um Papiergeld ohne Edelmetalldeckung. Sie lauten auf einen bestimmten Betrag von Währungseinheiten und werden nach dem Währungsgesetz des jeweiligen Landes von der jeweils berechtigten Bank (nationale Zentralbanken) ausgegeben.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bei einer Banknote handelt es sich nicht um ein Wertpapier, sondern um ein gesetzliches Zahlungsmittel. Nach dem gültigen Währungsrecht besteht keine Einlösungspflicht und daher stellen Banknoten nur einen Wert dar. Sie zählen neben den Münzen zum Bargeld. Ihren Wert erhalten sie erst, wenn sie nach der Herstellung an ein Kreditinstitut weitergegeben werden. Vorher sind sie wertlos und werden als „Nonvaleurs“ bezeichnet.

Papiergeld und Geldscheine


In der Umgangssprache werden Banknoten aufgrund ihrer physischen Eigenschaft auch als „Papiergeld“ oder „Geldscheine“ bezeichnet. Die Herausgeber versuchen, ihre Geldscheine so fälschungssicher wie möglich zu machen. Die heutigen modernen Banknoten enthalten aus diesem Grund sogenannte abgestufte Sicherheitsmerkmale. Diese Merkmale sollen die Fälschung von Banknoten erschweren und bei der Prüfung von echten Banknoten unterstützend wirken. Beispielsweise besitzt die Euro-Banknote die folgenden Sicherheitsmerkmale:


  1. Stichtiefdruck

  2. Wasserzeichen

  3. Sicherheitsfaden

  4. Durchsichtsregister

  5. Spezialfolie/Spezialfolienelement

  6. Perlglanzstreifen/Farbwechsel

  7. Mikroschrift

  8. 8. UV-Eigenschaft/fluoreszierende Fasern

  9. Infrarot-Eigenschaft


Da Papiergeld bezüglich des Nennwertes kostengünstig herzustellen ist, kann es ohne Probleme im Übermaß ausgegeben werden. Diese „unkontrollierte“ Ausgabe führt teilweise zu Teuerungen und zum Kaufkraftverlust des Geldes, d.h. es kommt zur Inflation.

 
  • WhatsApp