Bankleitzahlen

Bankleitzahlen (BLZ) sind die Kennnummern von Kreditinstituten und die Kontonummer des jeweiligen Girokontos der Bank bei der lokalen Filiale der Deutschen Bundesbank. Daraus lässt sich erkennen, dass die Bundesbank für die Verwaltung, Zuteilung, Änderung und Löschung der Bankleitzahlen zuständig ist. Hierfür werden die BLZ in einer zentralen Bankleitzahlendatei gespeichert. In der Bankleitzahlen-Richtlinie sind sämtliche Regelungen zur BLZ-Struktur, den Grundlagen der Bankleitzahlenvergabe und zum Aufbau sowie zur Verwaltung der Datei festgehalten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Mit Hilfe der Bankleitzahlen können alle am Zahlungsverkehr teilnehmenden Institute konkret identifiziert werden. Dabei erhält jeder Niederlassung entweder eine eigene oder eine auf ihre übergeordnete Stelle ausgerichtete Bankleitzahl. Sie muss bei zahlreichen Zahlungsvorgängen (Daueraufträge, Überweisungen etc.) mit angegeben werden.

Dezimales Ordnungsprinzip


Aufgebaut sind Bankleitzahlen nach einem dezimalen Ordnungsprinzip. In Deutschland umfassen sie acht Stellen:

1. Stelle = Clearinggebiet
1. bis 3. Stelle = Ortsnummer (Bankplatz und Bankbezirk)
4. Stelle = Netznummer (Bankengruppe)
5. bis 8. Stelle = interne Niederlassungsnummer (frei wählbar durch Kreditinstitute)

Aufteilung der Clearinggebiete:


1 = Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
2 = Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
3 = Rheinland (Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln)
4 = Westfalen
5 = Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
6 = Baden-Württemberg
7 = Bayern
8 = Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Bedeutung der Netznummern:


0 = Deutsche Bundesbank
1 bis 3 = Kreditinstitute, soweit nicht in einer der anderen Gruppen erfasst
4 = Commerzbank
5 = Girozentralen und Sparkassen
6 und 9 = Genossenschaftliche Zentralbanken, Kreditgenossenschaften, ehemalige Genossenschaften
7 = Deutsche Bank
8 = Dresdner Bank

 
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