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Bankgeschäfte, unbare

Als unbare Bankgeschäfte bezeichnet man umgangssprachlich den bargeldlosen Zahlungsverkehr der Kreditinstitute. Teilweise werden auch das Kreditgeschäft und andere Bankdienstleistungen hierunter gezählt, wobei es eigene Bereiche einer Bank darstellen.

Als "unbar" bezeichnet man sie deshalb, weil kein Bargeld fließt. Hier erfolgt Abwicklung über Konten, die bei den jeweiligen Banken eingerichtet sind, d. h. Buchgeld wird aktiviert. Oft erfolgt die Durchführung auch über Zwischenkonten bei anderen Instituten. Beispiele

Bezahlen - aber richtig.
Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic.