- Versorgung der Wirtschaft mit Geld
- Kreditvergabe und -vermittlung
- Zahlungsverkehrsgeschäfte
Diese Gesellschaften können sowohl öffentliche als auch private Unternehmen sein. Sie werden gesamthaft als Kreditinstitute bezeichnet. Das Bankensystem in der Bundesrepublik Deutschland lässt sich beispielsweise grundsätzlich in zwei Arten gliedern: Zentralbanksystem und Geschäftsbanksystem. Das erste umfasst dabei die Deutsche Bundesbank mit ihren Hauptverwaltungen und Filialen. Das zweite System beinhaltet alle weiteren Kreditinstitute untergliedert in Universalbanken und Spezialbanken.