Erlassen wurde die Richtlinie durch das Europäische Parlament und dem EU-Rat im Einvernehmen mit …
- … dem EG-Vertrag Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft)
- … der EU-Kommission und
- … dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss auf der Grundlage verschiedener Gründe, die eine Festlegung dieser Richtlinie unerlässlich erschienen ließen.
Allerdings sind von der Bankenrichtlinie auch einige Institute ausgenommen. Dazu zählen unter Anderem:
- die Zentralbanken der Mitgliedstaaten
- Postscheckämter
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
etc.
Gegliedert ist die Bankenrichtlinie in 7 Titel:
- TITEL I -> Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- TITEL II -> Bedingungen für die Aufnahme der Tätigkeit der Kreditinstitute und ihre Ausübung
- TITEL III -> Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr
- TITEL IV -> Beziehungen zu Drittländern
- TITEL V -> Grundsätze und technische Instrumente für die Bankenaufsicht und die Offenlegung
- TITEL VI -> Ausübungsbefugnisse
- TITEL VII -> Übergangs- und Schlussbestimmungen