Bankenrichtlinie

Die Bankenrichtlinie, auch EU-Bankenrichtlinie, ist die Regelung 2006/48/EG der Institutionen der Europäischen Union (EU) vom 14. Juni 2006 und regelt die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute der EU-Mitgliedstaaten und deren Beaufsichtigung.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Erlassen wurde die Richtlinie durch das Europäische Parlament und dem EU-Rat im Einvernehmen mit …


  • … dem EG-Vertrag Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft)

  • … der EU-Kommission und

  • … dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss auf der Grundlage verschiedener Gründe, die eine Festlegung dieser Richtlinie unerlässlich erschienen ließen.


Allerdings sind von der Bankenrichtlinie auch einige Institute ausgenommen. Dazu zählen unter Anderem:


  • die Zentralbanken der Mitgliedstaaten

  • Postscheckämter

  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
    etc.


Gegliedert ist die Bankenrichtlinie in 7 Titel:



  • TITEL I -> Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

  • TITEL II -> Bedingungen für die Aufnahme der Tätigkeit der Kreditinstitute und ihre Ausübung

  • TITEL III -> Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr

  • TITEL IV -> Beziehungen zu Drittländern

  • TITEL V -> Grundsätze und technische Instrumente für die Bankenaufsicht und die Offenlegung

  • TITEL VI -> Ausübungsbefugnisse

  • TITEL VII -> Übergangs- und Schlussbestimmungen

 
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