Bank

Der Begriff „Bank“ ist ein Synonym für die Bezeichnung „Kreditinstitut“. Die rechtliche Grundlage ist das Kreditwesengesetz (KWG) und demnach definiert man es als ein Unternehmen, welches Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Geschäftsarten einer Bank


In der Definition der Europäischen Zentralbank (EZB) sind Banken schlicht ausgedrückt "Wirtschaftsbetriebe, die Dienstleistungen rund ums Geld erbringen". Die Bankgeschäfte, die eine Kreditinstitut betrieben kann, sind


  • Einlagengeschäft

  • Pfandbriefgeschäft

  • Kreditgeschäft

  • Diskontgeschäft

  • Finanzkommissionsgeschäft

  • Depotgeschäft

  • Revolvinggeschäft

  • Garantiegeschäft

  • GirogeschäftEmissionsgeschäft

  • E-Geld-Geschäft


Banken agieren dabei als Finanzmittler, d. h. sie nehmen Gelder auf und leiten sie weiter. Dies erfolgt innerhalb der Bereiche des Aktiv- und Passivgeschäftes. Des Weiteren haben Banken die Aufgabe, die Wirtschaft mit Zahlungsmitteln zu versorgen und den baren und unbaren Zahlungsverkehr abzuwickeln. Dabei haben Kreditinstitute die Fähigkeit der direkten Geldschöpfung.

Banken in Deutschland unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Des Weiteren sind sie an die einzelnen im Finanzmarkt integrierten Gesetze gebunden und müssen die Vorschriften strikt einhalten. Der Begriff "Bank" ist rechltich geschützt. Demnach dürfen dieses Wort in der Firma oder als Zusatz bzw. zur Bezeichnung des Geschäftszwecks oder zu Werbezwecken nur Kreditinstitute und Unternehmen führen, die den Begriff schon vor Inkrafttreten des KWG im Namen hatten.

 
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