Ausserbilanzgeschäft

Zum Außerbilanzgeschäft, auch außerbilanzielles Geschäft genannt, zählen alle jetzt abgeschlossenen Geschäfte, bei denen vorerst nur die Möglichkeit besteht, dass das Kreditinstitut zu Haftung gezogen wird bzw. in die Verpflichtung tritt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Verschiedene Positionen


Da bisher nur die Möglichkeit des Eintritts besteht, eine Verpflichtung aber noch nicht aktiv ist, sind diese Positionen in der Bilanz auf der Passivseite unter dem Bilanzstrich zu finden, d. h. sie werden nicht in die Bilanzsumme mit einbezogen. Unterschieden werden könne dabei die folgenden Positionen:


  1. Eventualverbindlichkeiten sind mögliche zukünftige Verbindlichkeiten, die bereits heute vertraglich vereinbart sind.
    Beispiele: Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen oder Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten etc.

  2. Andere Verpflichtungen sind beispielsweise
    – Rücknahme-Verpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften
    – Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen (Wertpapiergeschäft)
    – unwiderrufliche Kreditzusagen etc.


Auch die Derivategeschäfte zählen zu den Außerbilanzgeschäften und werden daher nicht in der Bilanz platziert.

 
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