Auslagerung (Outsourcing)

Die Auslagerung, eher bekannt als Outsourcing, findet man in einer Volkswirtschaft im unternehmerischen Bereich. Damit ist gemeint, interne Teilbereiche und Aufgaben auf vertraglicher Basis auf externe Dienstleister zu verlegen und damit eine erhebliche Kosten- und Aufwandsersparnis zu erfahren.

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Sachbezugskarte
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Formen von Outsourcing


Eine solche Auslagerung kann sowohl an Dienstleister des Inlandes als auch des Auslandes erfolgen. Grundsätzlich ist aber das Hauptziel, Kosten zu sparen und den internen Aufwand zu minimieren.

Hierbei unterscheidet man die folgenden Arten von Outsourcing:


  • Application Service Providing (kurz: ASP; dt.: Anwendungsdienstleistung) -> Nutzen von Softwarediensten externer Datacenter ohne Installierung auf dem Unternehmensrechner -> Verarbeitung, Wartung und Datensicherung durch Datacenter

  • Business Process Outsourcing (kurz: BBO; dt.: Geschäftsprozessauslagerung) -> Auslagerung kompletter Geschäftsprozesse + deren Kontrolle (z. B. Lohnverrechnung, Einkauf etc.)

  • Business Transformation Outsourcing (kurz: BTO; dt.: Geschäftsumwandlungsauslagerung) -> Vereinigung von Outsourcing und Business Consulting

  • Comprehensive Outsourcing/Complete Outsourcing (dt.: umfassende Auslagerung) -> Auslagerung ganzer Unternehmensbereiche + Belegschaft (z .B. Lohnabteilung, EDV etc.)

  • Managed Services (dt.: gelenkte Dienste) -> bezieht sich auf den Informations- und Kommunikationsbereich -> bestimmte Leistungen werden für einen gewissen Zeitraum von einem externen Anbieter bereit gestellt (z.B. Speichermedien etc.)

  • Offshore-Outsourcing -> Auslagerung von Dienstleistungen in Billiglohnländer

  • Out-Servicing (dt.. Kundendienstauslagerung) -> Auslagerung serviceorientierter Sektoren (z. B. telefonische Auftragsannahme etc.)

  • Outtasking (dt.: Aufgabenauslagerung) -> Auslagerung von Teilaufgaben

  • Transitional Outsourcing (dt.: Übergangsweise Auslagerung) -> bezieht sich auf Situationen eines Technologiewechsels eines Unternehmens -> Auslagerung betreffender Aufgaben an einen Drittanbieter mit Kenntnissen in der aktuellen und zukünftigen Technologie

  • Next Generation Outsourcing -> Hauptaugenmerk wird auf das IT-Sourcing gelegt


Die gesetzliche Grundlage einer Auslagerung bei Kreditinstituten stellt das Kreditwesengesetz (KWG) dar. Demnach müssen sämtliche Vorgänge dieser Art an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet werden.

 
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