Aufsichtsrat

Als Aufsichtsrat bezeichnet man ein Kontrollgremium bei einer Kapitalgesellschaft sowie bei anderen Organisationen. Die Einrichtung eines Aufsichtsrates ist bei einigen Rechtsformen gesetzlich sogar vorgeschrieben.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Darüber hinaus kann ein Aufsichtsrat auch auf Grund der Satzung in einem Gesellschaftervertrag vorgeschrieben sein bzw. vereinbart werden. Die Rechtsgrundlage für einen Aufsichtsrat in einer Aktiengesellschaft ist das Aktiengesetz (AktG) und in einer GmbH das GmbH-Gesetz (GmbHG). Der Begriff Aufsichtsrat hat dabei auch noch eine andere Bedeutung. Man bezeichnet mit diesem Begriff auch ein Mitglied von einem derartigen Kontrollgremium.

Zu den Aufgaben und den Befugnissen eines Aufsichtsrates gehört unter Anderem die Überwachung der Geschäftsführung. Seitens des Aufsichtsrates bestehen aber auch Prüfungspflichten und Berichtspflichten.

Ein Aufsichtsrat besteht dabei aus mindestens drei Mitgliedern. Aufgrund der jeweiligen Satzung kann aber auch eine höhere Zahl an Aufsichtsratsmitgliedern festgesetzt werden. Es gibt hierbei jedoch eine maximale Grenze. Diese liegt bei 21 Mitgliedern und darf nicht überschritten werden. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich dabei nach dem Grundkapital der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat setzt sich üblicherweise zusammen aus Vertreten der Anteilseigner einer Gesellschaft und darüber hinaus einem Vertreter der Arbeitnehmer, was allerdings in Deutschland innerhalb der Europäischen Union (EU) als Sonderfall gilt. Natürlich kann es noch weitere Mitglieder geben. Gewählt werden die Mitglieder des Aufsichtsrats dabei von der Hauptversammlung. Der Vertreter der Arbeitnehmer wird allerdings von den Mitarbeitern der Gesellschaft bestimmt. Differenziert wird hierbei zwischen Vertretern der leitenden Angestellten und den Vertretern der Arbeitnehmer.

Die Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder läuft dabei folgendermaßen ab: Zunächst werden die zur Wahl stehenden Vertreter der Anteilseigner und die gewählten Vertreter der Arbeitnehmer vorgestellt und danach von der Hauptversammlung (HV) gewählt. Die dann neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder müssen im Handelsregister eingetragen werden.

 
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