Grundsätzliches Ziel solcher Gespräche ist der Gedankenaustausch zwischen den Parteien und die ständige Verbesserung der Aufsicht über die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Sowohl die BaFin als auch die Bundesbank können zu solchen Gesprächen auffordern und einladen und diese dann auch selbst durchführen.
Bei der Bundesbank fanden die Aufsichtsgespräche bisher routinemäßig einmal jährlich, in der Regel nach der Auswertung der Jahresabschlussunterlagen, statt. Die Bundesanstalt hat die Möglichkeit, an solchen Gesprächen teilzunehmen. Außerdem wird ihr die während des Gesprächs angefertigte Gesprächsnotiz zugesandt.