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Aufsicht, zentralbankliche

Als zentralbankliche Aufsicht bezeichnet man die Aufsicht der jeweiligen Zentralbanken in den einzelnen Ländern. In Deutschland ist beispielsweise die Deutsche Bundesbank gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Aufsicht über die Finanzinstitute zuständig.

Der Zuständigkeitsbereich der Bundesbank ist dabei im Kreditwesengesetz (KWG) geregelt. So ist die deutsche Zentralbank beispielsweise für die Überwachung der Institute, die Durchführung und Auswertung von bankgeschäftlichen Prüfungen und das Bewerten von Prüfungs-Feststellungen verantwortlich.

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