Arbeitskreis BASEL II
Der Arbeitskreis BASEL II ist ein Gremium aus unterschiedlichen Vertretern bestimmter Anstalten und Institute, welches im Zuge der Umsetzung der Eigenkapitalvorschriften, die im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgeschlagen wurden, gegründet wurde. (kurz: BASEL II)
Zu den Teilnehmern in diesem Gremium gehören mehrere Vertreter der folgenden Einrichtungen:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Deutschen Bundesbank
- Verbände
- Institute
Arbeitskreis setzt sich aus 6 einzelnen Fachgremien zusammen
1) Internal Ratings Bases Approach = IRBA (auf internen Ratings basierender Ansatz)
Aufgabe: Rechtliche Ausgestaltung der nationalen Umsetzung von Basel II und Klärung von Fragen, für die eine rechtliche Fixierung nicht zweckmäßig erscheint
2) Sicherheiten
Aufgabe: Ausgestaltung der Kreditsicherungstechniken und Anerkennung weiterer Sicherheitsarten im nationalen Kontext
3) Asset Backed Securities = ABS
Aufgabe: Materieller Anwendungsbereich der ABS-Regelungen
4) Operationelle Risiken = OpRisk
Aufgabe: Nationale Umsetzung der Gestaltungsspielräume der Baseler und Brüsseler Regelungen zu den operationellen Risiken
5) Mindestanforderungen an das Risikomanagement = MaRisk
Aufgabe: Ausgestaltung des aufsichtlichen Überprüfungsprozesses der Säule 2 der Baseler Regelungen
6) Offenlegung
Aufgabe: Technische Arten der Offenlegung der Säule 3 der Baseler Regelungen risikorelevanter Informationen
Allgemeine Aufgaben und Ziele
Zu den allgemeinen Aufgaben und Zielen des Arbeitskreises BASEL II gehören unter Anderem
- die inhaltliche Aufbereitung der Thematik „BASEL II“ hinsichtlich der Rolle der internen Revision sowie der sich ergebenden Anforderungen an diese Revision
- die Kommunikation relevanter fachlicher Aspekte, Anforderungen und Inhalte an die Fach-Arbeitskreise des IIR (Deutsches Institut für interne Revision)
- Bereitstellung als Schnittstelle zu den Aufsichtsbehörden im Hinblick auf die Rolle der Internen Revision