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Arbeitnehmerbeteiligungs-Verwaltung

Arbeitnehmerbeteiligungs-Verwaltungen sind Unternehmen, keine Finanzdienstleistungsinstitute, die sich auf die Verwaltung von Arbeitnehmerbeteiligungen spezialisiert haben.

Solche Beteiligungen können entweder an den eigenen oder an mit ihnen verbunden Unternehmen vorhanden sein. Ein kleine Definition findet man im Kreditwesengesetz (KWG).

Bezahlen - aber richtig.
Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic.