Solche Beteiligungen können entweder an den eigenen oder an mit ihnen verbunden Unternehmen vorhanden sein. Ein kleine Definition findet man im Kreditwesengesetz (KWG).
Arbeitnehmerbeteiligungs-Verwaltung
Arbeitnehmerbeteiligungs-Verwaltungen sind Unternehmen, keine Finanzdienstleistungsinstitute, die sich auf die Verwaltung von Arbeitnehmerbeteiligungen spezialisiert haben.