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Anteilschein

Ein Anteilschein beschreibt den Besitztitel eines Anlegers beispielsweise an einer Aktiengesellschaft (AG), d. h. er verbrieft den anteiligen Nennbetrag des Investors am Grundkapital des Unternehmens.

Grundsätzlich stellt ein Anteilschein also eine Wertpapierurkunde dar, durch die der Anteil am Vermögen einer Kapitalgesellschaft ausgedrückt wird. Mit Hilfe des Anteilscheins können die verschiedenen Rechte geltend gemacht werden, die sich aus der Anlage ergeben. Bei effektiven Stücken (kommen in der Praxis nicht mehr vor) wurde es Bogen genannt. Bezogen auf die Anlage in Aktien bestand dieser aus den einzelnen Gewinnanteilscheinen (Coupons) und bei Anleihen aus den Zinsscheinen plus den Erneuerungsschein (Talon).

Hinweis: Effektive Stücke bedeutet, dass das Wertpapier in einer Urkunde verbrieft war und dem Anleger ausgehändigt wurde.

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