Anlageberatung

Die Anlageberatung, oder auch Kundenberatung, ist eine qualifizierte Dienstleistung von Finanzinstituten und unterliegt umfangreichen Vorschriften und Verhaltensregeln, die ein Anlageberater beachten und effektiv umsetzen muss.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich lassen sich zwei Bereiche für Anlageberatungen unterscheiden:


  • Beratung über kontobezogene Anlageprodukte (Spareinlagen, Bausparverträge etc.)

  • Beratung im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen (Wertpapiere und Finanzderivate)


Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche und kundenorientierte Anlageberatung setzen zwei Schwerpunkte. Zum Einen sollte man die persönlichen Rahmenbedingungen des Kunden in Erfahrung bringen und zum Anderen genügend Kenntnisse über die angebotenen Produkte aufweisen können.

Was man über den Kunden wissen sollte


  • Anlagemotive

  • Anlageziele

  • Einkommensverhältnisse

  • Vermögensverhältnisse

  • bisheriges Anlageverhalten

  • steuerliche Belastung


Was man über die Produkte wissen sollte


  • Produktmerkmale

  • Eignung für den Kunden

  • Ertrag (Rentabilität)

  • Sicherheit (Risiken)

  • Verfügbarkeit (Liquidität)

  • Kosten

  • Besteuerung


Egal, in welche Richtung man berät. Die folgenden Grundsätze einer Kundenberatung sind unumgänglich:


  1. Objektive Beratung: Der Kunde ist über Nutzen, Risiken und Konditionen der Anlage aufzuklären.

  2. Umfassende Beratung: Der Kunde hat ausreichende Informationen über die Produktmerkmale, die Rentabilität, die Sicherheit, die Liquidität, die Kosten und die steuerliche Belastung zu erhalten

  3. Individuelle Beratung: Die Person des Anlegers steht im Mittelpunkt und seine Wünsche, Erfahrungen, finanziellen/ persönlichen Verhältnisse und seine Risikobereitschaft sind stets zu berücksichtigen

  4. Aktive Beratung: Der Berater ergreift die Initiative wenn z.B. Beträge fällig werden oder neue Produkte eingeführt werden


Geht man bei der Beratung in den Wertpapierbereich, dann sind zusätzlich noch allgemeine Verhaltensregeln nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zu beachten:


  • Erbringung von Wertpapierdienstleistungen mit Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit

  • Vermeidung von Interessenkonflikten

  • Einholung von Kundenangaben über Erfahrungen im Wertpapierbereich, ihre Ziele und finanziellen Verhältnisse

  • Mitteilung aller zweckdienlichen Informationen Welche Art von Beratung man in Anspruch nimmt, ist jedem individuell überlassen.


Allerdings kann man auch völlig auf eine Beratung verzichten. Heutzutage ist die beratungslose Anlage weit verbreitet und wächst mit der Zeit. Umfangreiche Online-Angebote, Telefon-Banking oder Home-Banking bieten dem Kunden die Möglichkeit, selbst Informationen einzuholen und sich ohne jegliche Beratung für eine Anlage zu entscheiden. Wählt man dann aber die persönliche Anlageberatung, so kann das Institut bei fehlerhafter Beratung zur Verantwortung und gegebenenfalls zur Haftung heran gezogen werden, da bei einem Beratungsgespräch durch schlüssiges Verhalten ein Auskunfts- und Beratungsvertrag zustande kommt. Die Berater sind der Beratungs- und Aufklärungspflicht unterlegen und dürfen Anlageempfehlungen nur abgegeben, wenn diese auch anlegergerecht sind, d. h. den Anlagezielen des Kunden entsprechen. Wird dagegen verstoßen und der Kunde hat Verluste bzw. Nachteile, wird das Kreditinstitut haftbar gemacht.

 
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